Welche Auflagen müssen Kojenvercharterer in den Kanaren erfüllen:


- die Yacht muss ein "certificado puerto base" haben

- der Kojenvercharterer muss steuertechnisch beim Kanarischen Finanzamt registriert sein

- die Yacht benötigt eine DUA

- benötigt wird die Genehmigung von "Gobierno de Canarias, Transporte"

Cerificado Puerto Base:
Ist eine offizielle Bestätigung des auserwählten Heimathafens auf den Kanaren. Nicht zwingend, daß dort der Crewwechsel ausgeübt werden muss aber in der Regel muss für einen bestimmten Zeitraum ein Liegeplatz fest gemietet werden. Die Konsequenz sind hohe Liegeplatzgebühren, auch wenn das Schiff nicht vor Ort ist.

Finanzamt:
Ohne eine kanarische Steuernummer ist die Aktivität "Kojencharter" illegal!

DUA:
Bedeutet "Documento unico administrativo" und wird für die Einfuhr der Yacht in den Kanaren benötigt. Die Yacht wird vorher taxiert und auf diesen Betrag gilt es Steuern zu bezahlen.
Die Kanarischen Inseln genießen innerhalb der EU und Spanien steuerliche Sonderrechte. Sie gehören, in Bezug auf die Mehrwertsteuer Regelungen, nicht zum Gebiet der Europäischen Gemeinschaft.

Transporte:
Diese Behörde kontrolliert den korrekten Verlauf für die Aktivität und erteilt die Erlaubnis sofern von weiteren Behörden, dem zukünftigen Heimathafen etc. alle geforderten Dokumente Vorliegen.



Die Guardia Civil der Finanzabteilung besuchen die Marinas immer häufiger.
Die Verfolgung von Steuersündern hat sich in den letzten Jahren verschärft und
jedes Jahr werden immer mehr Yachten an die "Kette" gelegt!

Erfüllt ein Anbieter nicht die Kanarischen Regularien kann ein Segeltörn
sehr plötzlich enden!


 


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