03. Juni  2021
                  
1. Segelreise
Eine Segelreise ist eine sportliche Veranstaltung zu der Mitsegler gemeinsam ein Boot chartern. 
Es wird keine pauschale Urlaubsreise gebucht.

2. Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung an einem Törn bestätigt jeder Teilnehmer, dass er gesund und körperlich fit ist sowie fähig ist, ohne Schwimmhilfe frei zu schwimmen 
auch im tiefen Wasser. Das er organisch gesund ist, an keinen ansteckenden oder Anfallkrankheiten leidet. Seglerische und navigatorische Kenntnisse
werden von den Teilnehmern nicht vorausgesetzt. Außerdem erklärt jeder Bereitschaft, überall auf oder unter Deck mitzuhelfen und während des Törns
die Anordnungen des Skippers bzw. des jeweiligen Wachführers zu befolgen. 3. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Törnteilnehmer den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Ausschreibung auf der Internetseite
(www.segelyacht-moana.de), sowie die Bedingungen, verbindlich an. Die Anmeldung kann nur auf elektronischem Weg erfolgen. Sie erfolgt durch den
Anmelder auch für alle in der "Anmeldung/Gruppe" mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt nur mit der Annahme der Anmeldung durch Moana-Yachtcharter zustande und zwar mit der schriftlichen Buchungsbestätigung. 4. Zahlung, Anzahlung Eine Anzahlung ist nicht Pflicht weil keine Sicherungsscheine ausgestellt werden.
Dennoch besteht mit der Anmeldung die Pflicht den Törnbetrag zu leisten. Spätestens bei Törnbeginn ist die Zahlung in voller Höhe fällig.
Sollte der Zahlung nicht nachgekommen werden, (auch bei einer Stornierung, wenn ein Stornobetrag anfällt) müssen wir den Betrag einforden.
5. Leistungen, Beginn und Ende des Segeltörns. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus unserer Homepage nebst Preisliste. Mit der Gebühr ist die Unterkunft an Bord, incl. der Benutzung aller Einrichtungen und der Führung des Schiffes durch den Skipper, abgegolten. Weder Reisekosten, Verpflegung (Skipper wird mitverpflegt) bzw. Bordkasse (Wasser, Hafengebühren, Treibstoff,
Klarierungsgebühren und Transitlog) sind nicht enthalten. Törnbeginn ist am Anreisetag um 17:00Uhr. Törnende ist am Abreisetag um 10.00 Uhr, danach steht die Yacht nicht mehr zur Verfügung. (Detailliertere Informationen über das Thema Bordkasse ist auf der Internetseite: www.segelyacht-moana.de unter Törnplan/Preise zu finden.) 6. Rücktritt vor Reisebeginn Vor Beginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall bestehen wir aber wir eine pauschalierte Entschädigung. Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20% des Törnpreises ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 40% des Törnpreises ab 21. bis 14. Tag vor Reiseantritt: 50% des Törnpreises ab 13. Tag vor Reiseantritt 90% des Törnpreises Die Entschädigung berechnet sich aus dem Endpreis je angemeldeten Teilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung; an Wochenenden und Feiertagen der Werktag danach. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt Ihnen vorbehalten. Sollte der Teilnehmer die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Diese Person muss Moana-Yachtcharter vorher angegeben werden. 7. Rücktritt und Kündigung durch Sie oder uns Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Ist Ihnen infolge eines Mangels die Reise oder ihre Fortsetzung nicht zumutbar oder ist die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Zuvor ist uns eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder sofortige Kündigung des Vertrages durch besonderes Interesse geboten ist. Stört ein Teilnehmer trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig,
dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar
ist (z.B. stört er den Törn nachhaltig oder widersetzt er sich den Anordnungen d. Skippers ), können wir ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen. Dabei behalten wir den Anspruch auf den Törnpreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie als Teilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen
Anforderungen nicht genügen. (s. unter 2.Teilnahmebedingungen). Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen wenn Sie als Teilnehmer gegen gesetzliche Bestimmungen Deutschlands
oder des besuchten Landes verstossen - zum Beispiel durch die Einnahme verbotener Rauschmittel. Auch in diesen beiden Fällen behalten
wir den Anspruch auf den Törnpreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung oder Unterkunft trägt der Verantwortliche selbst. Wir sind berechtigt, eine ähnliche Yacht einzusetzen, wenn dessen Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich wird, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Diese sind: Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (wenn angegeben), ein Rücktritt wird dann bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Törnteilnehmer erklärt. Sowie mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes, Krieg, Streik, politische Unruhen, Epidemien und ähnlich schwerwiegende Ereignisse. Bei Rücktritt aus vorgenannten Gründen wird der gezahlte Preis in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. 8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Törnabbruch durch Teilnehmer Nimmt der Törnteilnehmer einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise / Abbruch des Törns, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung des Törnpreises. Ein nicht Erscheinen zum Reiseantritt wird gleichsam gewertet. 9. Obliegenheiten des Teilnehmers, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Teilnehmers Der Törnteilnehmer hat auftretende Mängel vor Ort unverzüglich dem Skipper anzuzeigen und um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Jeder
Mangel ist schriftlich festzuhalten. Wird eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei wir
die Abhilfe verweigern können, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Moana-Yachtcharter kann in der Weise Abhilfe
schaffen, dass eine gleich oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen.
Ihr Anspruch auf Herabsetzung des Preises (Minderung) für die Dauer
des Mangels entfällt, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. 10. Anreise Die An- und Abreise liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Transfer zum Schiff ist nicht Bestandteil des gebuchten Segeltörns. 11. Mitwirkung des Törnteilnehmers Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht
mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen,
ob seine körperliche Konstitution die Teilnahme an einem Segeltörn mit den hier typischen Beanspruchungen (ggf. auch Schwimmen im tiefen Wasser) zulässt. 12. Haftung Alle Törnteilnehmer vereinbaren untereinander einen gegenseitigen Verzicht auf jegliche Haftungsansprüche aus Schäden während des Segeltörns. Ausgenommen hiervon ist grobe Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit oder mutwillige Zerstörung.
Haften wird in diesen Fällen der Verursacher. Moana Yachtcharter haftet nicht für Törnabbruch, Beeinträchtigung des Törns oder Nicht-Einhaltung des Zeitplans, wenn dies durch extrem schlechte
Wetterbedingungen, Schäden am Schiff, andere höhere Gewalt wie Revolution, Streik, politische Unruhen, oder durch Eingriffe von Hoher Hand, wie
Beschlagnahme etc., hervorgerufen wird. 13. Haftungsbeschränkung Moana-Yachtcharter kann durch Vereinbarung mit dem Reisenden seine Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis
beschränken, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende
Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich
auch der Veranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. 14. Pass- und Visumerfordernisse, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen Der Törnteilnehmer wird vor der Buchung von Moana Yachtcherter über die dem Reisegebiet entsprechenden Pass-und Visumserfordernisse sowie
gesundheitspolizeilichen Formalitäten informiert. Der Törnteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Er ist selbst verantwortlich für
das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente (z.B. für eventuell nötige Visa) und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein
Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-,
Gesundheits- und Schifffahrtsbestimmungen erwachsen,
trägt der Törnteilnehmer. 15. Sonstiges Der Segeltörn ist eine Veranstaltung mit sportlichem Charakter, bei der sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen
lassen. Der Mitsegler nimmt auf eigenes Risiko am Segeltörn teil und ist für sich selbst verantwortlich. Er trifft ggf. selbständig die jeweils erforderlichen
oder angeordneten Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. das Anlegen von Sicherungsleinen und Schwimmwesten sowie andere Sicherung an und unter Deck
und im Wasser. Alle Sicherheitsmaßnahmen werden zu Beginn des Törns vom Skipper bei einer Sicherheitseinweisung erläutert. Abweichungen von der geplanten Route oder ungeplante Hafentage können sich durch Wetterverhältnisse, eventuelle technische Probleme oder sonstige
Sicherheitsgründe ergeben. Hieraus entstehen keine Rechtsansprüche. 16. Gerichtsstand, anwendbares Recht Gerichtsstand ist Bad Neuenahr. Sofern der Törnteilnehmer Kaufmann ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag oder damit zusammenhängenden
Rechtsbeziehungen Bad Neuenahr. Dies gilt auch, wenn der Törnteilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung
nicht bekannt ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein,
so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt rückwirkend
eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Postadresse: Oliver Schiller C/Portugal 30, apto. 602 35010 Las Palmas de Gran Canaria Telefon: +34 650 433355 Email: info@segelyacht-moana.de Internet: www.segelyacht-moana.de
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ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN FÜR SEGELTÖRNS

Oliver Schiller
Kojencharter
SY Moana